Allgemeine Geschäftsbedingungen
INHALTSVERZEICHNIS
KAPITEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL 2: BEDINGUNGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON ARBEITSMITTELN
KAPITEL 3: PLATZIERUNG VON ZZP’ERS
KAPITEL 4: ANWERBUNG UND AUSWAHL
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen in Kapitel 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Arbeitnehmerüberlassung, die Vermittlung von Selbständigen und/oder die Personalvermittlung und -auswahl die Bestimmungen des jeweiligen Kapitels. Sollten die Bestimmungen in Kapitel 1 und die Bestimmungen des jeweiligen Kapitels widersprüchliche Bestimmungen enthalten, haben die Bestimmungen des jeweiligen Kapitels Vorrang.
KAPITEL 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ARTIKEL 1: DEFINITIONEN
A12 Personaldienstleistungen
Die bei der Handelskammer unter der Nummer 09180392 eingetragene juristische Person oder die mit ihr verbundenen Unternehmen (im Sinne von Artikel 2:24a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und/oder Artikel 2:24b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs), die sich im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit darauf konzentrieren, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zusammenzubringen und Arbeitskräfte an Dritte weiterzugeben.
Kunde
Die Partei, mit der A12 Personeelsdiensten einen Vertrag abschließt.
Vereinbarung
Der Überlassungsvertrag zwischen A12 Personeelsdiensten und dem Auftraggeber, auf dessen Grundlage A12 Personeelsdiensten dem Auftraggeber gegen Entgelt Arbeitskräfte zur Verfügung stellt und/oder Arbeiten für ihn ausführt, oder eine Bestätigung über die individuelle Überlassung eines Arbeitskräfte an den Auftraggeber.
Bereitstellung von Arbeitskräften
Der Vertrag, unter dem A12 Personeelsdienstleistungen dem Kunden einen oder mehrere Arbeitnehmer zur Verfügung stellt.
Rekrutierung und Auswahl
Der Rekrutierungs- und Auswahlauftrag, den A12 Personeelsdiensten für den Kunden auf No-Cure-No-Pay-Basis durchführt, oder der Rekrutierungs- und Auswahlauftrag, den der Kunde ausschließlich an A12 Personeelsdiensten vergibt.
Materialien
Alle Berichte, Ratschläge, Ergebnisse, Zeichnungen, Software, Datenbanken, Konzepte, Präsentationen, Lehrmaterialien usw., die von A12 Personeelsdienstleistungen im Rahmen des Vertrags entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden.
Arbeitskräfte
1. Jede natürliche Person in der Eigenschaft als Arbeitnehmer, die über A12 Personeelsdienstleistungen unter der Leitung und Aufsicht sowie im Namen des Auftraggebers Arbeiten ausführt oder ausführen wird, oder.
2. Die natürliche oder juristische Person als Selbständiger, die im Besitz eines (Muster-)Auftragsvertrags ist, die Dienste von A12 Personeelsdienstleistungen in Anspruch nimmt und Arbeiten für den Auftraggeber ausführt oder ausführen wird.
ARTIKEL 2. ANWENDBARKEIT
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von A12 Personeelsdiensten und für jeden Vertrag zwischen A12 Personeelsdiensten und dem Auftraggeber sowie für die daraus resultierenden Lieferungen und Dienstleistungen, gleich welcher Art, zwischen A12 Personeelsdiensten und dem Auftraggeber, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen sind.
2.2 Der Kunde, mit dem auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einmalig ein Vertrag geschlossen wurde, erklärt sich stillschweigend mit deren Anwendbarkeit auf jeden später mit A12 Personeelsdienstleistungen geschlossenen Vertrag einverstanden.
2.3 Die Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen jeglicher Art der
Seiten des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, auch wenn der Kunde seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich für auf den Vertrag anwendbar erklärt.
2.4 Die Aufhebung oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgehoben oder für nichtig erklärt werden, ist der Sachverhalt, auf den sich die betreffende Bestimmung bezieht, nicht nach dem Wortlaut, sondern nach dem Sinn der aufgehobenen oder für nichtig erklärten Bestimmung auszulegen.
ARTIKEL 3. ANGEBOTE
3.1 Alle von A12 Personeelsdienstleistungen an den Auftraggeber abgegebenen Angebote sind unverbindlich.
3.2 Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen oder
Anforderungen und Spezifikationen der an A12 Personaldienstleistungen in seinem Namen übermittelt
Leistungs- und andere Daten, auf denen A12 Personeelsdienstleistungen sein Angebot und/oder seine Kostenvoranschläge basiert.
3.3 A12 Personnel Services kann seine Angebote nicht einhalten oder
andere Veröffentlichungen werden aufbewahrt, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass
die Angebote und/oder sonstigen Veröffentlichungen oder Teile davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.
ARTIKEL 4. ABSCHLUSS, DAUER UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
4.1 Der Vertrag kommt zustande durch die (schriftliche) Annahme von
Kunde oder weil A12 Personeelsdienstleistungen den Vertrag tatsächlich umsetzt.
4.2 Der Vertrag endet mit der wirksamen Kündigung der jeweiligen Bestimmung durch den Kunden.
4.3 Bei Beendigung des Vertrags ist der Auftraggeber verpflichtet, A12 Personeelsdienstleistungen alle bis dahin bereits entstandenen Kosten und die gemäß dem Vertrag ausgeführten Arbeiten sowie die noch anfallenden Kosten und auszuführenden Arbeiten zu erstatten. Der Kunde ist außerdem verpflichtet,
die Kosten, die sich aus den Kosten ergeben, die A12 Personnel Services für die
zum Ausgleich etwaiger angemessener Verpflichtungen, die im Rahmen der Vertragserfüllung bereits gegenüber Dritten eingegangen wurden. Die vorgenannte Regelung berührt nicht die mögliche Haftung des Auftraggebers für (eventuelle) Schäden, die sich aus einer Kündigung ergeben.
4.4 A12 Personnel Services wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung
mit der gebotenen Sorgfalt und entsprechend den Anforderungen guter Handwerkskunst auszuführen. Bei der Verpflichtung handelt es sich um eine Anstrengungsverpflichtung und nicht um eine Ergebnisverpflichtung. Der Erfolg hängt teilweise von der Zusammenarbeit beider Parteien und vom Einsatz des Kunden ab.
4.5 A12 Personaldienstleistungen bestimmt die Art und Weise, in der und durch welche Personen die
Die Vereinbarung wird ausgeführt. A12 Personnel Services hat das Recht dazu
bei der Erfüllung des Vertrags, ohne Benachrichtigung des Kunden,
Dritte einzuschalten, Waren von Dritten zu beziehen, Dienstleistungen von Dritten zu beziehen
den Vertrag ganz oder teilweise zu erwerben und von Dritten ausführen zu lassen.
4.6 A12 Personnel Services und der Kunde werden während der Ausführung von
die Vereinbarung, sich regelmäßig über den Stand der Dinge und die Art und Weise zu beraten
an dem die Vereinbarung ausgeführt wird.
4.7 Der Kunde akzeptiert, dass der Zeitplan der auszuführenden Arbeiten
Aktivitäten können beeinträchtigt werden, wenn die Parteien in der Zwischenzeit vereinbaren
Ansatz, Methode und/oder Umfang der Vereinbarung und/oder die daraus resultierende
Aktivitäten zu erweitern und/oder zu ändern.
4.8 Wenn A12 Personeelsdiensten eine Frist angegeben hat, innerhalb derer sie die Arbeiten ausführen wird, kann diese Frist nicht als endgültige Frist angesehen werden.
ARTIKEL 5. ZAHLUNG UND FOLGEN DER NICHTZAHLUNG
5.1 A12 Personnel Services stellt regelmäßig Rechnungen aus. Kunde
ist verpflichtet, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen
wird ohne jeglichen Abzug, Rabatt oder Ausgleich angegeben. Ausschließlich
Zahlungen des Kunden an A12 Personnel Services
befreiend.
5.2 Reklamationen bezüglich einer Rechnung müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Das Rechnungsdatum muss schriftlich an A12 Personeelsdienstleistungen übermittelt werden, wobei
die Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Vorlage trägt der Kunde. Nach
Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Reklamationsrecht. Eine rechtzeitige
Die Berufung auf das Beschwerderecht setzt jedoch nicht die
Zahlungsverpflichtungen noch entsteht ein Aufrechnungsrecht für
Vom Kunden stammend.
5.3 Alle Kosten der Einziehung, einschließlich der vollen Kosten der
Rechtsbeistand und Inkasso, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, stehen Ihnen zur Verfügung
Kundenkonto. Die außergerichtlichen Inkassokosten von A12
Personaldienstleistungen werden auf den einzuziehenden Betrag berechnet und um mindestens 15 % der Hauptsumme erhöht. Diese Entschädigung wird immer dann, wenn
Rechtsbeistand wurde von A12 Personalservices bzw. der
Der Anspruch wurde zur Abholung durch A12 Personaldienstleistungen übergeben, ohne
Jeder weitere Nachweis kann vom Kunden in Rechnung gestellt und erbracht werden
geschuldet werden.
5.4 Wird eine Rechnung von A12 Personeelsdienstleistungen nicht innerhalb der geltenden
Zahlungsfrist eingehalten wurde, ist der Kunde ab diesem Zeitpunkt ohne
Inverzugsetzung von Rechts wegen in Verzug und Zinsen auf die
ausstehender Betrag von 1,5% pro Kalendermonat, Teil eines Monats für
eine vollständige Zählung.
5.5 Wenn die finanzielle Lage und/oder das Zahlungsverhalten des Kunden
Wenn dies nach Ansicht von A12 Personeelsdienstleistungen Anlass dazu gibt, ist der Kunde auf die erste schriftliche Anfrage von A12 Personeelsdienstleistungen verpflichtet:
A. eine Einzugsermächtigung zu erteilen;
B. einen Vorschuss leisten; und/oder
C. angemessene Sicherheiten für die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber
A12 Personaldienstleistungen durch beispielsweise eine Bankgarantie oder
Pfandrecht.
5.6 Kommt der Kunde einer Aufforderung von
A12Personnel Services oder wenn eine Abholung fehlschlägt,
Der Kunde ist von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Mahnung erfolgt ist
eine Mahnung ist erforderlich. Bei Verzug des Auftraggebers ist A12 Personeelsdiensten berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise sofort aufzulösen, ohne dass A12 Personeelsdiensten gegenüber dem Auftraggeber zu Schadensersatz verpflichtet ist. Sämtliche Forderungen von A12 Personeelsdienstleistungen werden durch die Kündigung sofort fällig und zahlbar.
5.7 A12 Personeelsdienstleistungen behält sich das Recht vor, den Vertrag zum 1. Januar oder 1.
seine Preise jedes Jahr im Juli anzupassen, basierend auf dem Verbraucherpreisindex
Index (CPI) des Central Bureau of Statistics (CBS) und möglicherweise in
Zusammenhang mit (internen) Lohn(kosten)entwicklungen und anderen Indexierungen der
direkte Kosten.
ARTIKEL 6. KÜNDIGUNG UND ALLGEMEINE SCHÄDEN
6.1 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem
Vereinbarung zwischen A12 Personnel Services und dem Kunden zur Einhaltung, A12 ist
Der Personaldienst ist berechtigt, den Vertrag durch ein Schreiben zu kündigen
den Vertrag ganz oder teilweise außergerichtlich aufzulösen. Die Auflösung erfolgt erst
erfolgen, nachdem der Kunde schriftlich über die
Inverzugsetzung und eine angemessene Frist zur Behebung des (schweren)
zur Behebung des Mangels und die Einhaltung ist nicht erfolgt.
6.2 Darüber hinaus ist A12 Personeelsdienstleistungen berechtigt, ohne vorherige Ankündigung oder
Inverzugsetzung ist nicht erforderlich, der Vertrag wird außergerichtlich durch
eines eingeschriebenen Briefes mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise
auflösen, wenn:
• Der Kunde beantragt eine (vorläufige) Aussetzung der Zahlung oder
ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wird;
• Der Kunde meldet Insolvenz an oder befindet sich im Insolvenzzustand
Konkurs wird erklärt;
• das Unternehmen des Kunden liquidiert wird;
• Der Kunde stellt seine derzeitige Geschäftstätigkeit ein;
• ohne Verschulden von A12 Personnel Services auf einem wesentlichen Teil der
Das Vermögen des Kunden wird beschlagnahmt, oder wenn der Kunde
andernfalls nicht mehr in der Lage wäre, die Verpflichtungen aus dem
Um die Vereinbarung einhalten zu können. Durch die Auflösung erlöschen sämtliche Ansprüche von A12
Personaldienstleistungen sind vollständig und sofort zahlbar. A12 Personaldienstleistungen hält
dann auch Anspruch auf volle Entschädigung einschließlich aller Kosten mit
einschließlich der tatsächlichen Kosten der Rechtshilfe.
6.3 Erfüllt der Kunde eine oder mehrere Verpflichtungen aus der
Vertrag oder aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, A12 nicht einhält
Personaldienstleistungen ist der Kunde verpflichtet, A12 Personaldienstleistungen
alle Schäden, die direkt oder indirekt aus dieser Nichteinhaltung für A12 entstehen
Personaldienstleistungen entstehen, zu erstatten an A12 Personaldienstleistungen ohne dass
Hierzu ist eine Mahnung erforderlich.
6.4 Der in Artikel 6.3 genannte Schaden umfasst auch alle
diese schadensbedingten Kosten für A12 Personnel Services, einschließlich
die tatsächlichen Kosten der Rechtshilfe.
ARTIKEL 7. ALLGEMEINE HAFTUNG
7.1 A12 Personnel Services haftet nicht für die Erstattung von
Schäden, die eine direkte oder indirekte Folge von
ich. (i) ein Ereignis, das tatsächlich außerhalb ihrer Kontrolle liegt und daher nicht
ihr ihre Handlungen und/oder Unterlassungen zugerechnet werden können und/oder;
ii. (ii) jede Handlung oder Unterlassung des Kunden, seiner Untergebenen,
oder andere Personen, die vom Kunden oder in dessen Auftrag beschäftigt werden
gefragt. Mit anderen Worten: A12 Personnel Services haftet nicht für
Schäden, die nicht ihm zuzuschreiben sind und die der Kunde schadlos hält
A12 Personaldienstleistungen in diesem Zusammenhang.
7.2 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach,
was er gegenüber A12 Personeelsdiensten zu tun hat, dann
Der Kunde haftet für alle Schäden seitens A12 Personeelsdienstleistungen
die direkt oder indirekt daraus entstehen.
7.3 Sollte A12 Personeelsdiensten für irgendetwas haftbar sein
Schäden, dann ist die Haftung von A12 Personeelsdienstleistungen in jedem Fall
pro Ereignis auf den durch die A12-Personendienste-Versicherung gedeckten Betrag begrenzt
den Schaden ersetzt. Wenn A12 Personnel Services die
Ist der Schaden versichert oder zahlt die Versicherung nicht vollständig,
Haftung von A12 Personnel Services beschränkt auf den von A12 gezahlten Betrag
Rechnungsbetrag für Personaldienstleistungen. Ist der berechnete Betrag
von einem Zeitfaktor abhängig gemacht, dann ist die Haftung von A12
Personaldienstleistungen begrenzt auf den Betrag, der von A12 Personnel Services in der
Monat vor der Meldung des Schadens an A12 Personal Services
Dem Kunden wurde eine Gebühr berechnet. Falls kein Vormonat vorhanden ist,
ist entscheidend, was A12 Personaldienstleistungen in dem Monat tut, in dem es
das schadensverursachende Ereignis eingetreten ist und der Auftraggeber dem Auftraggeber vereinbarungsgemäß in Rechnung gestellt hätte oder in Rechnung gestellt hat. A12 Personeelsdienstleistungen haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn und entgangene Einsparungen.
7.4 A12 Personeelsdienstleistungen hat jederzeit das Recht, Schadensersatz zu verlangen von
Client zum Rückgängigmachen. Hierzu gehört auch das Recht auf
A12 Personaldienstleistungen ergreifen Maßnahmen zur Schadensverhütung
verhindern oder einschränken.
7.5 Der Kunde übernimmt die Haftung und stellt A12 dadurch frei
Personaldienstleistungen für alle Schäden, die der Arbeitnehmer im
Erfüllung der Aufgaben.
7.6 Der Kunde stellt A12 Personnel Services von allen Schäden frei,
durch den Arbeitnehmer dem Auftraggeber oder Dritten zugefügt werden, dann
ihren Angelegenheiten gut gehen.
7.7 Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ausreichende, vollständige
umfassende Haftpflichtversicherung für alle direkten und indirekten Schäden sowie
auf die in diesem Artikel Bezug genommen wird.
7.8 Bußgelder und/oder (Zusatz-)Abgaben, die aufgrund von Gesetzen und/oder Verordnungen verhängt werden,
die die direkte Folge einer Nichterfüllung, einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung und/oder einer nicht rechtzeitigen Erfüllung sind
von Verfahren und/oder Verpflichtungen des Kunden werden von A12 Personnel Services durchgeführt
dem Kunden in Rechnung gestellt und erfolgen ohne Rabatt oder Entschädigung
innerhalb der
Die vereinbarte Laufzeit ist vom Auftraggeber an A12 Personaldienstleistungen zu entrichten.
Der Kunde stellt A12 Personnel Services von den Bestimmungen in
derzeitiges Mitglied.
ARTIKEL 8. HÖHERE GEWALT
8.1 Im Falle höherer Gewalt von A12 Personeelsdiensten sind seine Verpflichtungen
im Rahmen des Vertrags werden so lange ausgesetzt, wie die Situation höherer Gewalt andauert
fortbesteht und der Kunde hierüber benachrichtigt wird. Das
Die Aussetzung gilt jedoch nicht für Verpflichtungen, bei denen kein Grund höherer Gewalt vorliegt.
bezieht und die bereits vor dem Auftreten der höheren Gewalt bestanden
entstehen. „Höhere Gewalt“ bezeichnet jedes Ereignis außerhalb der Kontrolle von A12
Personaldienstleistungen unabhängiger Umstand, der die Erfüllung der
Vereinbarung dauerhaft oder vorübergehend verhindert wird und die weder gesetzlich noch
nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit für sein eigenes Risiko,
kommen. A12 Personnel Services ist nicht verpflichtet, seinen Verpflichtungen während der Zeit höherer Gewalt nachzukommen.
zum Ersatz von Schäden des Kunden oder für den Kunden, noch ist es
Nach Beendigung des Vertrags ist er hierzu verpflichtet.
8.2 Wenn die Situation höherer Gewalt drei Monate andauert oder sobald festgestellt wird, dass
Dauert der Fall höherer Gewalt länger als drei Monate an, so ist jede der Parteien
berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, ohne Berücksichtigung
jede Kündigungsfrist. Der Kunde hat auch nach einer solchen Kündigung Anspruch auf Entschädigung
Vereinbarung gehalten, um den Betrag von ihm geschuldet A12 Personeeldiensten
Entschädigungen für die Zeit vor dem Eintritt der höheren Gewalt,
an A12 Personalservice zu zahlen.
ARTIKEL 9. VERTRAULICHKEIT
9.1 A12 Personnel Services und der Kunde werden keine vertraulichen
Informationen von oder über die andere Partei, ihre Aktivitäten und Beziehungen, die
die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt geworden sind, an Dritte weitergeben,
es sei denn – und dann in dem Umfang – die Bereitstellung dieser Informationen ist notwendig, um
Um den Vertrag ordnungsgemäß ausführen zu können
ob sie gesetzlich zur Offenlegung von Informationen verpflichtet sind.
9.2 A12 Personeelsdiensten haftet nicht für eine Geldstrafe, Strafe oder
jeglichen Schaden, der dem Kunden durch einen Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung entsteht
durch seine Angestellten und/oder Arbeiter.
ARTIKEL 10. GEISTIGES EIGENTUM
10.1 Der Auftraggeber stellt A12 Personnel Services von Ansprüchen Dritter frei.
hinsichtlich der Rechte am geistigen Eigentum im Auftrag des Kunden
bereitgestellte Daten, die zur Durchführung des Vertrags verwendet werden.
10.2 A12 Personnel Services ist und bleibt der vollständige und ausschließliche Rechteinhaber
in Bezug auf geistige Eigentumsrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf
beschränkt auf: Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Modellrechte und
Datenbankrechte), die für Materialien gelten.
10.3 A12 Personnel Services gewährt dem Kunden das Recht an Materialien
ausschließlich innerhalb und zum Nutzen seiner eigenen Organisation zu verwenden, sondern
erst nachdem der Kunde alle seine (Zahlungs-)Verpflichtungen erfüllt hat
die Vereinbarung wurde erfüllt.
10.4 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von A12 Personeelsdiensten
Dem Kunden ist es nicht gestattet, Materialien zur Einsichtnahme, öffentlichen
außerhalb des Personenkreises in irgendeiner Weise zu erstellen oder zu reproduzieren
die im Rahmen des Abkommens direkt dem
Vereinbarung zwischen den beteiligten Personen.
ARTIKEL 11. DATENSCHUTZ UND IDENTITÄTSPRÜFUNG
11.1 Im Rahmen des Vertrages werden regelmäßig personenbezogene Daten ausgetauscht.
Ort. Der Kunde behandelt die ihm im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellten Informationen
Die erhobenen personenbezogenen Daten sind vertraulich und werden in
gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung
und andere relevante Gesetze.
11.2 Der Kunde fordert von A12 Personeelsdienstleistungen keine Daten an, die dieser
gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften möglicherweise nicht erfüllt. Außerdem
Der Kunde ist dafür verantwortlich und gegebenenfalls haftbar, dass
A12 Personaldienstleistungen stellt nur solche personenbezogenen Daten zur Verfügung, die
für
soweit der Kunde hierzu berechtigt ist und eine rechtliche Grundlage hierfür vorliegt.
11.3 Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ist A12
Personaldienste, die für die Ermittlung und Überwachung der
Identität der Arbeitnehmer und ist vor Arbeitsbeginn obligatorisch,
die im Rahmen des Vertrags (und ggf.
der Arbeitserlaubnis).
11.4 Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Datenschutzverletzung die notwendigen Informationen bereitzustellen, wenn das Risiko besteht
Verlust oder unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zu melden
bei der niederländischen Datenschutzbehörde. A12 Personaldienstleistungen wird dann
Informieren Sie die betroffenen Arbeitnehmer.
11.5 A12 Personnel Services ist nicht verantwortlich oder haftbar für
etwaige Geldbußen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
Dem Klienten wird aufgezwungen.
ARTIKEL 12. ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN
12.1 Der Vertrag zwischen A12 Personeelsdienstleistungen und dem Auftraggeber ist ausschließlich
unterliegt niederländischem Recht.
12.2 Streitigkeiten, die zwischen A12 Personeelsdienstleistungen und dem Kunden entstehen können
aus einer Vereinbarung zwischen A12 Personeelsdienstleistungen und dem Kunden
abgeschlossenen Vereinbarung wird zunächst von der zuständigen
Richter im Bezirk, in dem A12 Personeelsdiensten seinen Sitz hat,
jedoch nicht bevor die Parteien ausreichende Anstrengungen zur Beilegung ihres Streits unternommen haben
einvernehmlich zu regeln.
Kapitel 2. Bedingungen für die Bereitstellung von Arbeitskräften
13.1 Der Vertrag kommt durch die (schriftliche) Annahme durch den Kunden oder durch A12 zustande.
Der Personaldienst stellt dem Auftraggeber tatsächlich einen Arbeitnehmer zur Verfügung.
13.2 Der Vertrag wird für die Dauer der jeweiligen Bestimmung(en) geschlossen und
damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen. Die Vereinbarung, einschließlich aller daraus resultierenden
Zahlungsverpflichtungen können daher erst enden, wenn alle damit verbundenen Vorkehrungen getroffen wurden
wirksam gekündigt wurden. Das Vorgenannte gilt auch im Falle der Auflösung oder fristlosen Kündigung
Kündigung des Vertrags.
13.3 Infolge der Kündigung oder Auflösung des Vertrags ist A12 Personeelsdienstleistungen nicht mehr verpflichtet
um die Bereitstellung des/der Arbeitnehmer(s) fortzusetzen.
ARTIKEL 14. RECHNUNGEN UND ZEITERFASSUNGSFORMULARE
14.1 A12 Personnel Services stellt dem Kunden Rechnungen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und der
Von der Belegschaft genehmigte (digitale) Zeiterfassungsformulare, für die der Kunde verantwortlich ist
für die richtige, rechtzeitige und vollständige Ausfüllung und Freigabe der Zeiterfassungsformulare, einschließlich der korrekten
Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden (Überstunden) sowie tatsächlich angefallene Kosten und etwaige Mehrstunden.
14.2 A12 Personnel Services kann entscheiden, dem Kunden auf der Grundlage der ihr bekannten Tatsachen eine Rechnung zu stellen und
Umstände. A12 Personnel Services wird dies nicht tun, bevor nicht eine angemessene Konsultation stattgefunden hat mit
Client hat stattgefunden.
14.3 Wenn der Arbeitnehmer die Angaben auf dem Zeiterfassungsformular bestreitet, kann A12 Personnel Services
Die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und sonstige Kosten werden gemäß der Abrechnung des Arbeitnehmers in Rechnung gestellt, es sei denn, der Auftraggeber
weist nach, dass das Zeiterfassungsformular korrekt ist.
14.4 Der Kunde kann 20 % einer Rechnung mit verlagerter Mehrwertsteuer und 25 % einer Rechnung mit 21 % Mehrwertsteuer von A12 Personeelsdienstleistungen in Rechnung stellen
auf das G-Konto der A12 Personalservice einzahlen.
14.5 Im Falle einer Diskrepanz zwischen einem an A12 Personnel Services übermittelten Zeiterfassungsformular und dem von
Behält der Kunde eine Kopie davon, gilt die an A12 Personeeldiensten übermittelte Kopie als richtig.
sofern der Kunde nicht das Gegenteil beweist.
14.6 A12 Personeelsdienstleistungen ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auszustellen über
Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bedingungen angegeben, aber nicht im Zusammenhang mit einem Zeiterfassungsformular.
ARTIKEL 15. BEREITSTELLUNG VON ARBEITSKRÄFTEN
15.1 Die konkreten Bedingungen, unter denen der/die Arbeitnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden,
in einem zusätzlichen Schreiben vereinbart werden, das einen integrierenden Bestandteil des Vertrags bildet, dann
gilt nicht als eigenständige Vereinbarung über die Erbringung einzelner Dienstleistungen.
15.2 Ist ein Arbeitnehmer aufgrund besonderer Umstände auf Seiten des Auftraggebers nicht in der Lage, seine Arbeit zu verrichten,
Wenn der Kunde nicht in der Lage ist, die vereinbarten Arbeiten auszuführen, wird er A12 mindestens vier Tage im Voraus benachrichtigen.
Informieren Sie die Personalabteilung und den Mitarbeiter darüber. Wenn der Arbeitnehmer beschäftigt ist auf der Grundlage von
einen Abrufvertrag im Sinne von Artikel 7:628a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, ist der Kunde verpflichtet, den Tarif für die
Anzahl der Stunden im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Anruf, wenn er den Anruf ändert oder storniert innerhalb von vier
Tage vor dem ursprünglichen Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers.
15.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen.
auszusetzen, es sei denn, es liegt höhere Gewalt im Sinne von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vor.
15.4 Der Auftraggeber wird den zur Verfügung gestellten Arbeitnehmer seinerseits nicht erneut zur Verfügung stellen.
ohne schriftliche Genehmigung von A12 Personeelsdiensten an Dritte weitergeben/verleihen. Ein Verstoß
dieses Absatzes hat zur Folge, dass A12 Personeelsdiensten berechtigt ist, die
Den Arbeitnehmer und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sowie alle daraus resultierenden oder damit verbundenen
dem Kunden Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Der Kunde muss dann A12 Personnel Services informieren
zur vollständigen Schadloshaltung.
15.5 Der Arbeitnehmer führt die Arbeit für den Auftraggeber auf der Grundlage eines zivilrechtlichen
Arbeitsverhältnis gemäß Artikel 7:610 in Verbindung mit Artikel 7:690 des Bürgerlichen Gesetzbuches, oder der Arbeitnehmer führt die
Tätigkeiten für den Kunden im Rahmen eines Auftragsvertrages gemäß Artikel
7:400/7:750 Bürgerliches Gesetzbuch. Dies wird pro Arbeiter angegeben.
ARTIKEL 16. FUNKTION UND ARBEITSZEITEN
16.1 Die Funktion des Arbeitnehmers sowie die Arbeitsbedingungen, -zeiten und -stunden können sich während der
Der Vertrag wird entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers angepasst, wenn sich der Arbeitnehmer für die
Anpassung kann vernünftigerweise gefordert werden und tut dies auch, indem man sich auf gute Arbeitgeberpraktiken beruft oder
(kommende) Gesetze und Vorschriften, der für A12 Personeelsdiensten geltende Tarifvertrag (CAO) oder
Zuständigkeit.
16.2 Wenn und soweit A12 Personeeldiensten direkt oder indirekt einen Schaden erleidet aufgrund der
Die im Vertrag angegebene Stellenbeschreibung entspricht nicht der tatsächlich ausgeübten Funktion oder weil
die später (bereitgestellte und) angepasste Stellenbeschreibung nicht der tatsächlich ausgeübten Funktion entspricht,
sowie wenn die Arbeitszeit, die Anzahl der Arbeitsstunden und die Ruhezeiten im Vertrag festgelegt oder später angepasst werden
abweichen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen Schaden sowie Bußgelder nach § 18 Absatz 2 Mindestlohngesetz zu ersetzen und
Mindesturlaubsgeld, einschließlich der Kosten, einschließlich der tatsächlichen Kosten der Rechtsberatung, in voller Höhe
an A12 Personalservice zu erstatten.
16.3 Ist der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers zugleich ein Abrufvertrag im Sinne von
Artikel 7:628a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, dann ist A12 Personnel Services verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Angebot für
zur Erbringung eines festen Arbeitspensums mit Lohnfortzahlungspflicht, wobei das feste Arbeitspensum
muss mindestens der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 12 Monate entsprechen. Falls die
Wenn der Arbeitnehmer eine feste Arbeitszeit akzeptiert, wird der Tarif auf der Grundlage der festen Arbeitszeit berechnet
Arbeitsumfang und nicht die tatsächliche Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden.
16.4 Stellt sich heraus, dass die vom Arbeitnehmer tatsächlich geleistete Arbeit
Der Vergleich mit der vom Kunden bereitgestellten Stellenbeschreibung sollte vernünftigerweise dazu führen,
einen höheren Lohn für den Arbeitnehmer und einen entsprechend höheren Satz, erhöht A12 Personnel Services den Satz
entsprechend korrigieren und der Kunde zahlt diesen korrigierten Satz (rückwirkend) an A12
Es sind Personaldienstleistungen geschuldet.
16.5 A12 Personnel Services ist in jedem Fall berechtigt, den Tarif während der Laufzeit des Vertrages einseitig zu ändern.
anzupassen, wenn das Bruttogehalt aufgrund einer obligatorischen Gehaltsanpassung erhöht werden muss,
eine gesetzliche Lohnerhöhung, wenn sich die Kosten der vereinbarten Arbeit infolge erhöhter
Arbeitgebergebühren und/oder wenn die direkten oder indirekten Kosten im Zusammenhang mit der
Erhöhung der Belegschaft während der Übergangszeit, unabhängig davon, ob diese gemäß dem geltenden Tarifvertrag erfolgt oder nicht.
16.6 A12 Personnel Services ist berechtigt, obligatorische, einmalige oder sonstige Sonderzahlungen an den
Die Arbeitszeit ist dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern sie nicht bereits im Tarif enthalten ist.
ARTIKEL 17. ARBEITSBEDINGUNGEN
17.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Mitarbeiter und A12 Personnel Services für alle Schäden (einschließlich der entstandenen Kosten) zu entschädigen
einschließlich der tatsächlichen Kosten der Rechtshilfe), die dem Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Arbeit entstehen,
A12 Personnel Services leidet, es sei denn, der Kunde beweist (vor Gericht), dass er seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat
Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und Artikel 7:611 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vollständig eingehalten wurden oder dass der Schaden im Wesentlichen
das Ergebnis von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens des Arbeitnehmers ist.
17.2 Führt der Arbeitsunfall zum Tod, ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche Schäden (einschließlich der Kosten einschließlich
der tatsächlichen Kosten der Rechtshilfe) unter den oben genannten Bedingungen zu erstatten gemäß
Artikel 6:108 des Bürgerlichen Gesetzbuches an die in diesem Artikel genannten Personen, einschließlich der Bestimmungen von Artikel 7:674
BW übernimmt dafür die Verantwortung.
17.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle in diesem Artikel genannten Verpflichtungen gegenüber A12 Personeelsdienstleistungen zu erfüllen.
diesem uneingeschränkt nachzukommen und stellt A12 Personeelsdienstleistungen jederzeit und vollständig von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei,
einschließlich derjenigen der Arbeitnehmer und/oder Dritter und aller damit verbundenen Kosten, einschließlich der
Lohnkosten des Arbeitnehmers, tatsächliche Kosten der Rechtshilfe gegen A12 Personaldienstleistungen anwendbar
im Zusammenhang mit der Nichterfüllung einer der oben genannten Verpflichtungen, unbeschadet aller anderen
(Anspruchs-)Rechte von A12 Personeelsdienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber. Unter Arbeitskosten der Arbeitskräfte
Alle ZW-Leistungen, für die A12 Personeelsdiensten gilt
Selbstrisikoträger für das Krankengeldgesetz – die der (ehemalige) Arbeitnehmer einhalten muss.
17.4 Wenn der Arbeitnehmer kein formelles Rechtsverhältnis zu A12 Personnel Services hat, sondern von A12 eingestellt wird
Wenn Personaldienstleistungen vermietet und weiterverliehen werden, dann stimmt der Kunde dem Umstand zu, dass die vorliegende
Artikel kann direkt von der Partei geltend gemacht werden, mit der der Arbeitnehmer eine formelle Rechtsbeziehung hat
unterhält (Drittanbieterbereitstellung).
ARTIKEL 18. VERGÜTUNG DER ARBEITNEHMER
18.1 Die Löhne und die Vergütung der Arbeitnehmer werden vor der Erbringung der Dienstleistungen festgelegt und, falls erforderlich,
während der Bereitstellungszeit festgelegt und entsprechen den Löhnen und Zulagen, die
vergleichbare Personen, die in der gleichen oder einer gleichwertigen Position arbeiten und beim Kunden beschäftigt sind (der
sog. „Kreditnehmervergütung“), die folgende Komponenten umfasst:
A. nur der in der Tabelle angegebene Periodenlohn;
B. die jeweils geltende Arbeitszeitverkürzung. Dies kann – nach Ermessen der A12 Personaldienste –
in Zeit und/oder Geld entschädigt werden;
C. Zuschläge für Überstunden, unregelmäßige Arbeitszeiten (auch an Feiertagen), Schichtarbeit,
Schichtarbeit und Arbeiten unter körperlich anstrengenden Bedingungen, die mit der Art der Arbeit zusammenhängen
(einschließlich Arbeiten bei niedrigen oder hohen Temperaturen, Arbeiten mit gefährlichen Stoffen oder schmutzige Arbeiten);
D. anfängliche Lohnerhöhung;
e. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen: Reisekosten, Verpflegungskosten und sonstige Kosten, die aufgrund der
Erfüllung der Funktion;
F. Zeitschriften;
G. Vergütung für Reisestunden oder beruflich bedingte Reisezeiten;
H. einmalige, besondere Leistungen;
ich. wiederkehrende Zahlungen (z. B. 13. Monatsgehalt, Jahresendbonus etc.).
18.2 Tarifänderungen aufgrund tarifvertraglicher Verpflichtungen und Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, wie beispielsweise
Steuer- und Sozialgesetze und -vorschriften werden dem Kunden mit Wirkung ab dem Zeitpunkt solcher Änderungen mitgeteilt
berechnet und sind entsprechend vom Kunden geschuldet, auch wenn diese Änderungen eintreten
während der Laufzeit einer Vereinbarung.
18.3 A12 Personeelsdienstleistungen ist berechtigt, die Vergütung des Entleihers sowie den damit verbundenen Tarif (siehe
Artikel 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) rückwirkend zu korrigieren und dem Kunden in
erhoben werden, wenn sich herausstellt, dass (einer) der Bestandteile falsch bestimmt wurde.
18.4 Wenn der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers als Lohn- und Gehaltsvereinbarung im Sinne von Artikel 7:692
BW, dann ist A12 Personeelsdienstleistungen berechtigt, die zusätzlichen Lohnbestandteile gemäß
§ 8a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Dem Auftraggeber von Vermittlern zusätzlich in Rechnung zu stellen,
ab dem Zeitpunkt der Zahlung an den Arbeitnehmer bzw. anschließend an den Lohn- und Gehaltsempfänger.
ARTIKEL 19. PREIS
19.1 Der Auftraggeber zahlt A12 Personeelsdienstleistungen eine Gebühr für die Bereitstellung der Arbeitskräfte.
geschuldet.
19.2 Der Tarif richtet sich unmittelbar nach den Lohnkosten des dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Arbeitnehmers.
wurde angegeben. A12 Personeelsdiensten ist berechtigt, den Tarif zum jeweiligen Zeitpunkt und mit Wirkung vom
es kommt zu einer Veränderung der Arbeitskosten.
19.3 Einmalzahlungen, regelmäßige Zahlungen (13. Monatsgehalt, Jahresendbonus etc.) und/oder Abfindungen/
Übergangszahlungen sind nicht im Preis enthalten und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
sofern zwischen A12 Personeelsservicen und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
19.4 Mit der Auflösung werden alle Forderungen von A12 Personeelsdienstleistungen sofort und vollständig fällig und zahlbar, einschließlich
beinhaltete den Satz, der über die voraussichtliche Dauer des Vertragszeitraums berechnet wurde
Bestimmungen enthalten. A12 Personeelsdienstleistungen hat dann ebenfalls Anspruch auf die volle Entschädigung,
einschließlich aller Kosten einschließlich der tatsächlichen Kosten der Rechtshilfe.
19.5 Fällt der Arbeitsvertrag unter Artikel 7:628a Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, ist der Auftraggeber
verpflichtet, für jeden Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer eine Arbeit verrichtet, mindestens das Dreifache des Stundensatzes zu zahlen,
auch wenn weniger als 3 Stunden Arbeit geleistet wurden.
ARTIKEL 20. ZAHLUNGSFORTSETZUNG IM KRANKHEITSFALL
Der erkrankte Arbeitnehmer hat während der Laufzeit seines Arbeitsvertrages Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Risiko von A12 Personeelsdienstleistungen. Der Kunde ist
verpflichtet, bei allen Wiedereingliederungsverpflichtungen von A12 Personeelsdiensten mitzuwirken und –
auf Wunsch – sich darum zu bemühen, dem Arbeitnehmer einen Wiedereingliederungsplatz anzubieten.
ARTIKEL 21. DAUER UND KÜNDIGUNG DER BESTIMMUNG
21.1 Der Kunde informiert A12 Personnel Services über die geplante Dauer der Bereitstellung,
Grundlage, auf der A12 Personnel Services die Art und Dauer des Arbeitsvertrags mit dem Arbeitnehmer bestimmen kann
bestimmen.
21.2 A12 Personnel Services schließt mit den Arbeitnehmern individuelle Arbeitsverträge auf Grundlage von Artikel 7:690 ab.
Bürgerliches Gesetzbuch und Tarifvertrag. A12 Personnel Services kann im Rahmen der für sie geltenden Vorschriften
Mitteilungspflicht gegenüber dem Mitarbeiterkunden mindestens fünf Wochen vor Ablauf der
befristeter Arbeitsvertrag Anfrage zur Angabe, ob der Kunde beabsichtigt, den Arbeitsvertrag zu kündigen
weiterhin zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist dann verpflichtet, innerhalb von drei Tagen mitzuteilen, ob
möchte die Bereitstellung fortsetzen. Versäumnis, A12 rechtzeitig oder richtig zu informieren
Personaldienstleistungen führen dazu, dass der Auftraggeber die mit der Entschädigung verbundenen Kosten gemäß Artikel 7:668 zu tragen hat.
Zivilgesetzbuch sind in voller Höhe an A12 Personaldienstleistungen zurückzuzahlen.
21.3 Wenn der Kunde die Bereitstellung eines Arbeitnehmers beenden möchte, muss der Kunde
Der Kunde muss A12 Personeelsdienstleistungen diesen Wunsch schriftlich mitteilen und dabei die
Kündigungsgrund und dessen Begründung.
21.4 Wenn der Kündigungsgrund ein Streit mit dem Arbeitnehmer oder eine Konfliktsituation ist, dann
Der Kunde muss A12 Personnel Services rechtzeitig hierüber informieren. A12 Personaldienstleistungen wird
Anschließend wird untersucht, ob die Streit- oder Konfliktsituation gelöst werden kann.
21.5 Wenn der Arbeitsvertrag eine befristete Beschäftigungsklausel vorsieht, A12 Personnel Services, der Arbeitnehmer
und/oder der Kunde muss innerhalb der ersten 26 Wochen keine Kündigungsfrist einhalten, wenn er die Bereitstellung zur Verfügung stellt
zwischenzeitlich kündigen möchten. Nach 26 Wochen muss der Kunde eine Kündigungsfrist von 10 Tagen einhalten.
unter Androhung der Zahlung des Tarifs für die Anzahl der nicht eingehaltenen Tage.
21.6 Sieht der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers keine Klausel zur befristeten Beschäftigung vor, dann besteht eine
Arbeitsvertrag auf befristete oder unbefristete Dauer. Wenn der Arbeitnehmer eine
befristeten Arbeitsvertrag kann die Erbringung von Dienstleistungen gemäß
mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag für
unbefristet ist, kann die Bereitstellung mit einer Kündigungsfrist von 2
Monate. Bis zum Ende der Bereitstellung wird der Satz mit dem vereinbarten oder
üblichen Arbeitsmuster gegenüber A12 Personnel Services, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer
tatsächlich geleistete Arbeit.
ARTIKEL 22. DIREKTES ARBEITSVERHÄLTNIS
22.1 Der Kunde ist nur berechtigt, Ansprüche innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung eines vom Kunden geschlossenen Vertrags geltend zu machen.
ein Arbeitsverhältnis mit dem betreffenden Arbeitnehmer einzugehen, wenn der
die in diesem Artikel genannten Bedingungen erfüllt sind.
22.2 Der Kunde wird A12 Personeelsdienstleistungen rechtzeitig und schriftlich über seine Absicht informieren,
ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer einzugehen, bevor diese Absicht ausgeführt wird, der eine und der andere
Bei Androhung einer Geldstrafe von 25.000 €. Anschließend werden die Parteien Konsultationen aufnehmen, um die Wünsche des Kunden zu besprechen.
diskutieren.
22.3 Möchte der Auftraggeber mit einem ihm zur Verfügung stehenden Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis eingehen,
Wenn der Kunde informiert wird, schuldet der Kunde A12 Personeelsservicen eine Entschädigung im Zusammenhang mit der
Bereitstellung, Anwerbung und (ggf.) Schulung des Arbeitnehmers. A12 Personaldienstleistungen Staaten
nur hochqualifiziertes Personal zur Verfügung, was zu sehr hohen Rekrutierungskosten und laufenden
(Schulungs-)Kosten implizieren. Darüber hinaus gilt die Bereitstellung von Arbeitnehmern als
Existenzberechtigung von A12 Personeelsdiensten. In diesem Zusammenhang hat der Kunde Anspruch auf eine (angemessene) Entschädigung in Höhe von 10.000 €
geschuldet an A12 Personnel Services, wenn ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer eingegangen wird
innerhalb von 52 Wochen nach Beginn der Tätigkeit für den Auftraggeber. Nach diesem Zeitraum von 52 Wochen
Der Kunde schuldet A12 Personeelsdienstleistungen eine (angemessene) Entschädigung von 5.000 €, wenn
mit einem Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis eingegangen wird. Nach einem Zeitraum von 104 Wochen kann ein Mitarbeiter
kostenlos übernommen werden.
22.4 Dieser Artikel gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer dem Auftraggeber vorgestellt wurde, aber
wobei der Arbeitnehmer letztlich keine tatsächliche Arbeit verrichtete oder kein Auftrag zustande kam
angekommen. Der Tag, an dem der Mitarbeiter dem Kunden vorgestellt wird, gilt dann als der Tag, an dem der
Die Aktivitäten haben begonnen, auf deren Grundlage die in diesem Artikel genannte Entschädigung gewährt wird.
berechnet.
22.5 Zu einer anderen Art von Arbeitsverhältnis im Sinne dieses Artikels zählen unter anderem:
A. Ernennung zum Beamten;
B. der Abtretungsvertrag;
C. Abnahme der Arbeit;
D. die Bereitstellung von Arbeitskräften an den Kunden durch einen Dritten (beispielsweise einen
anderes Unternehmen) für die gleiche oder eine andere Arbeit;
e. der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer mit einem Dritten für die gleiche oder eine andere Arbeit,
wenn der Kunde und dieser Dritte einer Gruppe angehören oder einer von ihnen eine Tochtergesellschaft ist
des anderen oder wenn der Kunde den Arbeitnehmer verliehen hat und der Arbeitnehmer
letztlich ein Arbeitsverhältnis mit dem Dritten eingeht, dem er letztlich zur Verfügung gestellt wird.
22.6 Dem Auftraggeber ist es außerdem untersagt, Arbeitnehmer zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zu bewegen oder
ein anderes Arbeitsverhältnis mit einem anderen Unternehmen einzugehen, mit dem Ziel,
Über dieses andere Unternehmen Arbeitnehmer einzustellen.
22.7 Wenn der Arbeitnehmer kein formelles Rechtsverhältnis zu A12 Personnel Services hat, sondern von A12 eingestellt wird
Wenn Personaldienstleistungen vermietet und weiterverliehen werden, dann stimmt der Kunde dem Umstand zu, dass die vorliegende
Artikel kann direkt von der Partei geltend gemacht werden, mit der der Arbeitnehmer eine formelle Rechtsbeziehung hat
unterhält (Drittanbieterbereitstellung).
ARTIKEL 23. ARBEITSAUSWAHL
23.1 Während der Laufzeit des Vertrags ist A12 Personeelsdiensten berechtigt, einen Vorschlag zu unterbreiten,
Ersatz des Arbeitnehmers, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten, dann
im Zusammenhang mit einer umzusetzenden Reorganisations- oder Umstrukturierungsverpflichtung.
23.2 A12 Personnel Services hat gegenüber dem Auftraggeber kein Verschulden zu vertreten und ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet.
von jeglichen Schäden oder Kosten für den Kunden, wenn A12 Personeelsservices aus irgendeinem Grund
(Ersatz-)Arbeitnehmer nicht mehr, zumindest nicht (mehr) in der Art und in dem Umfang wie im Vertrag
oder dem Kunden wie vereinbart zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen.
23.3 A12 Personnel Services bearbeitet nicht funktionsbezogene Anfragen des Auftraggebers bezüglich des Arbeitnehmers,
insbesondere berücksichtigen wir keine Anfragen, die zu einer verbotenen Diskriminierung führen könnten.
KAPITEL 3. PLATZIERUNG VON ZZP'ERS
Die Bestimmungen des Kapitels 3 gelten für den Arbeitnehmer, der die Arbeit zum Nutzen des
Der Kunde handelt als Selbständiger.
ARTIKEL 24. AUFNAHME DER ARBEIT DURCH SELBSTSTÄNDIGE
24.1 Der Vertrag / die Vermittlung des Selbständigen kommt durch die (schriftliche) Annahme des Auftraggebers zustande oder
weil A12 Personeelsdienstleistungen dem Kunden tatsächlich einen Selbständigen vermittelt.
24.2 Auf Anfrage des Auftraggebers stellt A12 Personeelsdiensten einen Auszug aus dem Handelsregister der Industrie- und Handelskammer zur Verfügung.
Geben Sie die Gewerbedaten aus dem Handelsregister sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Selbständigen an. Kunde muss selbst sorgen
die Identität des Selbständigen vor der Durchführung der Arbeit zu überprüfen und die einschlägigen Vorschriften einzuhalten
um die DSGVO einzuhalten.
ARTIKEL 25. TÄTIGKEITEN EINER SELBSTSTÄNDIGEN PERSON
25.1 A12 Personnel Services kann dem Kunden eine selbstständige Person zur Verfügung stellen, die in der Lage sein muss, die
die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten selbstständig und nach eigenem Ermessen durchzuführen. HR-Gruppe
wird bei jeder Bereitstellung/Vermittlung angeben, ob es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Arbeitnehmer (Zeitarbeiter) handelt oder
Die Arbeiten werden von einer selbstständig tätigen Person ausgeführt.
25.2 A12 Personnel Services schließt mit dem Selbständigen einen Arbeitsvertrag ab, der erfüllt oder im Einklang steht mit
steht im Einklang mit der von der Steuerbehörde genehmigten Musterinterventionsvereinbarung (Nr.
90821.25537.3.0). Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen des oben genannten Mustervertrags einzuhalten.
handeln.
25.3 Der Selbständige wird bei der Ausführung der Arbeiten die Sorgfalt eines guten Unternehmers walten lassen und
garantiert, dass die auszuführenden Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden und dass die
Die Ergebnisse werden den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Wenn die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt wird
Werden vom Auftraggeber Arbeiten ausgeführt, so ist A12 Personeelsdienstleistungen hierfür nicht verantwortlich. Der
Hierzu muss der Auftraggeber direkt mit dem Selbständigen Kontakt aufnehmen. Der Selbständige trägt seine eigene Verantwortung
und ist daher gegenüber dem Kunden voll verantwortlich und gegebenenfalls haftbar für die Art und Weise, in der die
Es werden Arbeiten durchgeführt.
25.4 Der Selbständige führt die Arbeit mit eigenen
Vermögenswerte/Werkzeuge und/oder Materialien (nachfolgend: „Ressourcen“). Im Falle von Ressourcen von
Benötigt der Kunde bei der Durchführung der Arbeiten Unterstützung, so gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden.
bereits im Preis enthalten.
25.5 Der Vertrag wurde im Hinblick auf die Person des Selbständigen abgeschlossen, auf deren Grundlage der Arbeitnehmer in
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, die Arbeiten selbst auszuführen. Bei längerer Abwesenheit kann der Selbständige einen kompetenten
einen Ersatz vorschlagen, wonach der Kunde dem zustimmen muss, es sei denn, der Kunde hat einen berechtigten
Gründe hat, den Ersatz abzulehnen.
25.6 Der Selbständige ist in der Bestimmung der Art und Weise der Arbeitsausführung im Rahmen der zu erbringenden Leistung frei. Dort
Es besteht ausdrücklich kein arbeitsrechtliches Weisungsverhältnis zwischen dem Selbständigen einerseits und A12
Personaldienstleistungen und/oder Auftraggeber andererseits. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet,
rechtzeitige und verantwortungsvolle Anweisungen des Kunden hinsichtlich des Ergebnisses der Vereinbarung.
Soweit für die Durchführung der Arbeiten erforderlich, erfolgt eine Abstimmung mit dem Auftraggeber
bei Kooperationen mit Dritten, damit diese optimal ablaufen. Falls erforderlich für die
Die Tätigkeit des Selbständigen richtet sich nach der Arbeitszeit des Auftraggebers.
25.7 Der Selbständige steht ausdrücklich nicht in einem Arbeitsverhältnis zu A12 Personeelsdiensten und ist nicht mit dieser verbunden.
bekannt ist, dass auch kein arbeitsrechtliches Auftragsverhältnis zum Auftraggeber besteht. Der Selbständige und
Die Klienten sind daher verpflichtet, die tatsächliche Arbeitssituation (innerhalb derer A12
Personaldienstleistungen spielen dabei keine Rolle), unter Berücksichtigung folgender Grundsätze:
A. Der Auftraggeber ist nicht befugt, die Tätigkeit des Selbständigen anzuleiten und/oder zu beaufsichtigen.
B. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit dem Selbständigen Leistungsgespräche zu führen. Jede Konsultation sollte
sich ausschließlich auf die Ergebnisse der Arbeit zu konzentrieren.
C. Der Auftraggeber wird keine Beschwerden von Dritten über die Arbeit des Selbständigen bearbeiten und muss
diese Dritten an den Selbständigen zu verweisen.
D. Der Kunde wird für den Selbständigen keine Schulungen/Ausbildungen durchführen.
e. Der Auftraggeber darf den Selbständigen nicht daran hindern, gleichzeitig für verschiedene Auftraggeber tätig zu sein.
25.8 Der Kunde ist verpflichtet, A12 Personeelsdienstleistungen unverzüglich über alle Tatsachen und/oder
Umstände, die die Steuerbehörden zu dem Schluss führen könnten, dass es sich nicht mehr um
Unabhängigkeit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Umstand, der den Bestimmungen des Artikels 24.7 widerspricht
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
25.9 A12 Personaldienstleistungen sind nicht an der tatsächlichen Arbeit beteiligt, die der Selbständige zum Nutzen des
Der Kunde führt aus. Der Kunde stellt A12 Personnel Services in diesem Zusammenhang von allen möglichen
Ansprüche und/oder Schäden im Zusammenhang mit Kosten, gesetzlichen Zinsen, Steuerzinsen sowie Geldbußen und
Erhöhungen, die sich aus einer zusätzlichen Veranlagung der Lohnsteuer durch die Steuerbehörden auf der Grundlage einer
privatrechtliches oder fiktives Arbeitsverhältnis hinsichtlich des Einsatzes des Selbständigen.
ARTIKEL 26. RECHNUNGSSTELLUNG
26.1 A12 Personnel Services stellt dem Kunden Rechnungen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und der
Für Selbstständige genehmigte (digitale) Zeiterfassungsformulare.
26.2 A12 Personnel Services kann entscheiden, dem Kunden auf der Grundlage der ihr bekannten Tatsachen eine Rechnung zu stellen und
Umstände. A12 Personnel Services wird dies nicht tun, bevor nicht eine angemessene Konsultation stattgefunden hat mit
Client hat stattgefunden.
26.3 Wenn der Selbständige die Angaben auf dem Zeiterfassungsformular bestreitet, kann A12 Personeelsdiensten die Anzahl der
Die geleisteten Arbeitsstunden und sonstigen Kosten werden gemäß der Abrechnung des Selbständigen in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass
das Zeiterfassungsformular korrekt ist.
26.4 Im Falle einer Diskrepanz zwischen einem an A12 Personnel Services übermittelten Zeiterfassungsformular und dem von
Behält der Kunde eine Kopie davon, gilt die an A12 Personeelsdienstleistungen übermittelte Kopie als richtig.
sofern der Kunde nicht das Gegenteil beweist.
ARTIKEL 27. ÜBERNAHME EINER SELBSTSTÄNDIGEN PERSON
27.1 Wenn der Kunde ein Arbeitsverhältnis mit einem Selbständigen eingehen möchte oder eingeht, der
wird dem Kunden von A12 Personnel Services zur Verfügung gestellt oder vorgeschlagen, dann ein und
Sonstiges ist nur mit schriftlicher Zustimmung von A12 Personeelsdiensten zulässig.
27.2 Verstößt der Kunde gegen Artikel 27.1, schuldet er A12 eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 €.
Personaldienstleistungen fällig, erhöht um eine Geldstrafe von 1.000 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert
geht weiter.
27.3 Zu einer anderen Art von Arbeitsverhältnis im Sinne dieses Artikels zählen unter anderem:
A. Ernennung zum Beamten;
B. der Abtretungsvertrag;
C. Abnahme der Arbeit;
D. die Bereitstellung oder Vermittlung von Arbeitnehmern an den Auftraggeber durch Dritte
(z. B. ein anderes Unternehmen) für die gleiche oder eine andere Arbeit;
e. Abschluss eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer mit einem Dritten zum gleichen oder einem anderen Zweck
Arbeit, wenn der Kunde und dieser Dritte in einer Gruppe verbunden sind oder wenn eine Partei verbunden ist
Tochtergesellschaft des anderen oder wenn der Kunde den Arbeitnehmer verliehen hat
und der Arbeitnehmer schließlich ein Arbeitsverhältnis mit dem Dritten eingeht, an den er schließlich
wurde zur Verfügung gestellt.
ARTIKEL 28. SCHLIESSLICH
28.1 Inhalt und Geltungsbereich des Artikels 17 gelten entsprechend für den Selbständigen, sofern und soweit
auf die Qualifikation des Arbeitsverhältnisses des Selbständigen zugeschnitten.
28.2 Die Vermittlung eines Selbständigen kann vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
von fünf (5) Werktagen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Kündigungsfrist im
Auftragsbestätigung. Während der Kündigungsfrist ist der Auftraggeber verpflichtet, den Selbständigen gemäß den
die Arbeiten im üblichen Arbeitsrhythmus und gemäß dem A12 in Rechnung gestellten Tarif ausführen zu lassen
Um weiterhin den Personaldiensten gerecht zu werden.
28.3 Wenn der Selbständige rechtlich als Arbeitnehmer/Zeitarbeiter gilt, gelten die Bestimmungen des Kapitels 2
gelten vollumfänglich und gegebenenfalls auch rückwirkend für den Vertrag.
KAPITEL 4. ANWERBUNG UND AUSWAHL
ARTIKEL 29. BEDINGUNGEN FÜR DIE EINSTELLUNG UND AUSWAHL
29.1 A12 Personnel Services rekrutiert und wählt im Auftrag des Kunden einen oder mehrere Kandidaten aus. Absicht von
Dieser Auftrag dient dem Abschluss eines Arbeitsvertrags oder einer anderen Art von Arbeitsverhältnis (wie in
in Artikel 22 und/oder 27), zwischen dem Kunden und einem Kandidaten.
29.2 A12 Personnel Services ist in der Art und Weise, wie sie dem Kunden den Kandidaten vorstellt, völlig frei.
wählt aus. In diesem Zusammenhang ist A12 Personeelsdienstleistungen nicht verpflichtet, den Kandidaten persönliche oder geschäftliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
Referenzen anzufordern, um Informationen über den beruflichen Werdegang und/oder die persönliche Laufbahn zu sammeln
des Kandidaten. Auch wird A12 Personeelsdiensten keine Informationen aktiv sammeln über die
Behinderungsgeschichte und/oder aktueller Gesundheitszustand des Kandidaten.
29.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Daten ohne die Zustimmung von A12 Personeelsdienstleistungen in irgendeiner Weise zu verwenden.
Kandidaten an Dritte weiterzugeben oder Kandidaten Dritten vorzuschlagen. Wenn der Kunde eine Dienstleistung von A12 anfordert
Personnel Services stellt den nominierten Kandidaten innerhalb eines Jahres einer anderen Person, Firma oder
Institution, die zu einem Arbeitsvertrag mit diesem Kandidaten führt, oder eine andere Art von
Arbeitsverhältnis (wie in Artikel 22 und/oder 27 beschrieben), ist der Kunde verpflichtet, die
Entschädigung, wie in Artikel 22 beschrieben.
29.4 A12 Personnel Services übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Kandidaten bereitgestellten Informationen. A12
Personeelsdienstleistungen haftet daher nicht, wenn sich herausstellt, dass der Kandidat dem Auftraggeber falsche und/oder
hat unvollständige Angaben gemacht.
29.5 A12 Personnel Services haftet nicht für Mängel und/oder Schäden, die durch einen Kandidaten verursacht werden,
im weitesten Sinne des Wortes, wenn ein von A12 Personeeldiensten nominierter Kandidat sich entscheidet, nicht
ein Arbeitsverhältnis mit dem Kunden einzugehen oder beschließt, ein Arbeitsverhältnis mit dem Kunden einzugehen
(vorzeitig) beenden.
29.6 Um eine unrechtmäßige Diskriminierung, insbesondere aufgrund der Religion oder Weltanschauung, zu verhindern,
politischer Meinung, Geschlecht, Rasse, Alter, Familienstand, Nationalität oder aus irgendeinem anderen Grund, wird erfordern, dass
werden dem Kandidaten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und haben keinen Bezug zur Stelle,
werden genommen.
29.7 A12 Personeelsdienstleistungen wird alle Anstrengungen unternehmen, einen geeigneten Kandidaten zu finden, übernimmt jedoch keine Garantien.
über die Eignung des vorgeschlagenen Kandidaten. Der Kunde ist für die Überprüfung verantwortlich
der Referenzen des Kandidaten (einschließlich der Überprüfung der erhaltenen Diplome und dergleichen) und muss sich informieren
den Kandidaten vor der Einstellung von seiner Eignung zu überzeugen. A12
Personnel Services haftet nicht, wenn der Kandidat die Anforderungen oder Erwartungen nicht zu erfüllen scheint
vom Client.
29.8 Der Kunde verpflichtet sich, A12 Personeelsdienstleistungen darüber zu informieren, ob ein vorgeschlagener Kandidat
Zu- oder Absage, zum Beispiel durch eine Kopie des Arbeitsvertrags oder eines Absageschreibens.
29.9 Der Dienstantritt des Kandidaten im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst auch:
der Fall, dass ein Kandidat innerhalb eines Jahres nach der Vorstellung ein Arbeitsverhältnis eingeht und/oder, ob über Dritte oder nicht,
in irgendeiner Weise beim Kunden oder einem verbundenen Unternehmen beschäftigt ist, wozu auch gehört
Unter „Unternehmer“ ist ein Unternehmen zu verstehen, mit dem der Kunde eine Geschäftsbeziehung unterhält.
29.10 Erfolgt der von A12 Personeeldiensten durchgeführte Auftrag entweder gleichzeitig oder innerhalb eines Jahres nach dem
Ende davon, einen Arbeitsvertrag oder eine andere Art von Arbeitsverhältnis abzuschließen (wie zum Beispiel
gemäß Artikel 22 und/oder 27) mit dem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen, mit mehr Kandidaten
als im Auftrag vorgesehen, unabhängig von der Position, ist der Kunde für die Vergütung für die Rekrutierung verantwortlich und
Auswahl ist für jeden von ihm mit einem Kandidaten abgeschlossenen Arbeitsvertrag fällig bzw.
andere Art von Arbeitsverhältnis (wie in Artikel 22 und/oder 27 dargelegt).
29.11 Wenn der Auftrag auf Exklusivitätsbasis erteilt wurde, darf der Kunde nicht
Besetzung der Stelle durch Dritte.
ARTIKEL 30. VERGÜTUNG FÜR ANWERBUNG UND AUSWAHL
30.1 Die vom Auftraggeber an A12 Personeelsdienstleistungen geschuldete Vergütung besteht aus einer festgelegten
vereinbarten Prozentsatz des dem Kandidaten angebotenen Vollzeit-Bruttojahresgehalts, wobei das Brutto
Das Jahresgehalt berechnet sich aus dem Gehalt zuzüglich Urlaubsgeld, dreizehntem Monat, Boni und anderen
Bezüge. Liegt ein anderes Vertragsverhältnis als ein Arbeitsvertrag vor, dann
Unter dem Bruttojahreseinkommen ist der voraussichtliche Jahresumsatz des Bewerbers zu verstehen.
30.2 Im Falle der Anwerbung und Auswahl ist die Gebühr nur dann fällig, wenn die Anwerbung und Auswahl dazu geführt hat,
einen Arbeitsvertrag oder eine andere Art von Arbeitsverhältnis (wie in Artikel 22 und/oder 27 dargelegt).
30.3 Die Rechnungsstellung für die Vergütung im Falle der Anwerbung und Auswahl erfolgt wie folgt: i) 50% nach Unterzeichnung des
Arbeitsvertrag und ii) 50 % nach Ablauf der im Arbeitsvertrag enthaltenen Probezeit. Wenn es
wenn ein anderes Arbeitsverhältnis ohne Probezeit vorliegt, dann gelten sofort 100%
von der Gebühr abgezogen.
30.4 Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit, entfallen 50 % der Vergütung.
Kunde belastet. Wenn der Kandidat nach Beendigung des Vertrags wieder einsteigt
Der Kunde ist angestellt oder es wird ein anderes Arbeitsverhältnis eingegangen (wie in Artikel
22 und/oder 27), werden die anderen 50 % der Gebühr dennoch dem Kunden in Rechnung gestellt.
30.5 Im Falle der Anwerbung und Auswahl werden alle Platzierungs- und Produktionskosten für Anzeigen, Reise- und
Die Unterbringungskosten des Kandidaten und die Kosten eines psychologischen Tests sowie alle weiteren Kosten pro memoria werden dem Kunden im Voraus, jedoch nach Zustimmung des Kunden, in Rechnung gestellt. Die Höhe von
Diese Kosten hängen unter anderem vom gewählten Medium und der Häufigkeit der Schaltung ab.
Tauben, November 2024
KAPITEL 3. PLATZIERUNG VON ZZP'ERS
Die Bestimmungen des Kapitels 3 gelten für den Arbeitnehmer, der die Arbeit zum Nutzen des
Der Kunde handelt als Selbständiger.
ARTIKEL 24. AUFNAHME DER ARBEIT DURCH SELBSTSTÄNDIGE
24.1 Der Vertrag / die Vermittlung des Selbständigen kommt durch die (schriftliche) Annahme des Auftraggebers zustande oder
weil A12 Personeelsdienstleistungen dem Kunden tatsächlich einen Selbständigen vermittelt.
24.2 Auf Anfrage des Auftraggebers stellt A12 Personeelsdiensten einen Auszug aus dem Handelsregister der Industrie- und Handelskammer zur Verfügung.
Geben Sie die Gewerbedaten aus dem Handelsregister sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Selbständigen an. Kunde muss selbst sorgen
die Identität des Selbständigen vor der Durchführung der Arbeit zu überprüfen und die einschlägigen Vorschriften einzuhalten
um die DSGVO einzuhalten.
ARTIKEL 25. TÄTIGKEITEN EINER SELBSTSTÄNDIGEN PERSON
25.1 A12 Personnel Services kann dem Kunden eine selbstständige Person zur Verfügung stellen, die in der Lage sein muss, die
die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten selbstständig und nach eigenem Ermessen durchzuführen. HR-Gruppe
wird bei jeder Bereitstellung/Vermittlung angeben, ob es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Arbeitnehmer (Zeitarbeiter) handelt oder
Die Arbeiten werden von einer selbstständig tätigen Person ausgeführt.
25.2 A12 Personnel Services schließt mit dem Selbständigen einen Arbeitsvertrag ab, der erfüllt oder im Einklang steht mit
steht im Einklang mit der von der Steuerbehörde genehmigten Musterinterventionsvereinbarung (Nr.
90821.25537.3.0). Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen des oben genannten Mustervertrags einzuhalten.
handeln.
25.3 Der Selbständige wird bei der Ausführung der Arbeiten die Sorgfalt eines guten Unternehmers walten lassen und
garantiert, dass die auszuführenden Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden und dass die
Die Ergebnisse werden den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Wenn die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt wird
Werden vom Auftraggeber Arbeiten ausgeführt, so ist A12 Personeelsdienstleistungen hierfür nicht verantwortlich. Der
Hierzu muss der Auftraggeber direkt mit dem Selbständigen Kontakt aufnehmen. Der Selbständige trägt seine eigene Verantwortung
und ist daher gegenüber dem Kunden voll verantwortlich und gegebenenfalls haftbar für die Art und Weise, in der die
Es werden Arbeiten durchgeführt.
25.4 Der Selbständige führt die Arbeit mit eigenen
Vermögenswerte/Werkzeuge und/oder Materialien (nachfolgend: „Ressourcen“). Im Falle von Ressourcen von
Benötigt der Kunde bei der Durchführung der Arbeiten Unterstützung, so gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden.
bereits im Preis enthalten.
25.5 Der Vertrag wurde im Hinblick auf die Person des Selbständigen abgeschlossen, auf deren Grundlage der Arbeitnehmer in
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, die Arbeiten selbst auszuführen. Bei längerer Abwesenheit kann der Selbständige einen kompetenten
einen Ersatz vorschlagen, wonach der Kunde dem zustimmen muss, es sei denn, der Kunde hat einen berechtigten
Gründe hat, den Ersatz abzulehnen.
25.6 Der Selbständige ist in der Bestimmung der Art und Weise der Arbeitsausführung im Rahmen der zu erbringenden Leistung frei. Dort
Es besteht ausdrücklich kein arbeitsrechtliches Weisungsverhältnis zwischen dem Selbständigen einerseits und A12
Personaldienstleistungen und/oder Auftraggeber andererseits. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet,
rechtzeitige und verantwortungsvolle Anweisungen des Kunden hinsichtlich des Ergebnisses der Vereinbarung.
Soweit für die Durchführung der Arbeiten erforderlich, erfolgt eine Abstimmung mit dem Auftraggeber
bei Kooperationen mit Dritten, damit diese optimal ablaufen. Falls erforderlich für die
Die Tätigkeit des Selbständigen richtet sich nach der Arbeitszeit des Auftraggebers.
25.7 Der Selbständige steht ausdrücklich nicht in einem Arbeitsverhältnis zu A12 Personeelsdiensten und ist nicht mit dieser verbunden.
bekannt ist, dass auch kein arbeitsrechtliches Auftragsverhältnis zum Auftraggeber besteht. Der Selbständige und
Die Klienten sind daher verpflichtet, die tatsächliche Arbeitssituation (innerhalb derer A12
Personaldienstleistungen spielen dabei keine Rolle), unter Berücksichtigung folgender Grundsätze:
A. Der Auftraggeber ist nicht befugt, die Tätigkeit des Selbständigen anzuleiten und/oder zu beaufsichtigen.
B. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit dem Selbständigen Leistungsgespräche zu führen. Jede Konsultation sollte
sich ausschließlich auf die Ergebnisse der Arbeit zu konzentrieren.
C. Der Auftraggeber wird keine Beschwerden von Dritten über die Arbeit des Selbständigen bearbeiten und muss
diese Dritten an den Selbständigen zu verweisen.
D. Der Kunde wird für den Selbständigen keine Schulungen/Ausbildungen durchführen.
e. Der Auftraggeber darf den Selbständigen nicht daran hindern, gleichzeitig für verschiedene Auftraggeber tätig zu sein.
25.8 Der Kunde ist verpflichtet, A12 Personeelsdienstleistungen unverzüglich über alle Tatsachen und/oder
Umstände, die die Steuerbehörden zu dem Schluss führen könnten, dass es sich nicht mehr um
Unabhängigkeit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Umstand, der den Bestimmungen des Artikels 24.7 widerspricht
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
25.9 A12 Personaldienstleistungen sind nicht an der tatsächlichen Arbeit beteiligt, die der Selbständige zum Nutzen des
Der Kunde führt aus. Der Kunde stellt A12 Personnel Services in diesem Zusammenhang von allen möglichen
Ansprüche und/oder Schäden im Zusammenhang mit Kosten, gesetzlichen Zinsen, Steuerzinsen sowie Geldbußen und
Erhöhungen, die sich aus einer zusätzlichen Veranlagung der Lohnsteuer durch die Steuerbehörden auf der Grundlage einer
privatrechtliches oder fiktives Arbeitsverhältnis hinsichtlich des Einsatzes des Selbständigen.
ARTIKEL 26. RECHNUNGSSTELLUNG
26.1 A12 Personnel Services stellt dem Kunden Rechnungen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und der
Für Selbstständige genehmigte (digitale) Zeiterfassungsformulare.
26.2 A12 Personnel Services kann entscheiden, dem Kunden auf der Grundlage der ihr bekannten Tatsachen eine Rechnung zu stellen und
Umstände. A12 Personnel Services wird dies nicht tun, bevor nicht eine angemessene Konsultation stattgefunden hat mit
Client hat stattgefunden.
26.3 Wenn der Selbständige die Angaben auf dem Zeiterfassungsformular bestreitet, kann A12 Personeelsdiensten die Anzahl der
Die geleisteten Arbeitsstunden und sonstigen Kosten werden gemäß der Erklärung des Selbständigen in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass
das Zeiterfassungsformular korrekt ist.
26.4 Im Falle einer Diskrepanz zwischen einem an A12 Personnel Services übermittelten Zeiterfassungsformular und dem von
Behält der Kunde eine Kopie davon, gilt die an A12 Personeelsdienstleistungen übermittelte Kopie als richtig.
sofern der Kunde nicht das Gegenteil beweist.
ARTIKEL 27. ÜBERNAHME EINER SELBSTSTÄNDIGEN PERSON
27.1 Wenn der Kunde ein Arbeitsverhältnis mit einem Selbständigen eingehen möchte oder eingeht, der
wird dem Kunden von A12 Personnel Services zur Verfügung gestellt oder vorgeschlagen, dann ein und
Sonstiges ist nur mit schriftlicher Zustimmung von A12 Personeelsdiensten zulässig.
27.2 Verstößt der Kunde gegen Artikel 27.1, schuldet er A12 eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 €.
Personaldienstleistungen fällig, erhöht um eine Geldstrafe von 1.000 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert
geht weiter.
27.3 Zu einer anderen Art von Arbeitsverhältnis im Sinne dieses Artikels zählen unter anderem:
A. Ernennung zum Beamten;
B. der Abtretungsvertrag;
C. Abnahme der Arbeit;
D. die Bereitstellung oder Vermittlung von Arbeitnehmern an den Auftraggeber durch Dritte
(z. B. ein anderes Unternehmen) für die gleiche oder eine andere Arbeit;
e. Abschluss eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer mit einem Dritten zum gleichen oder einem anderen Zweck
Arbeit, wenn der Kunde und dieser Dritte in einer Gruppe verbunden sind oder wenn eine Partei verbunden ist
Tochtergesellschaft des anderen oder wenn der Kunde den Arbeitnehmer verliehen hat
und der Arbeitnehmer schließlich ein Arbeitsverhältnis mit dem Dritten eingeht, an den er schließlich
wurde zur Verfügung gestellt.
ARTIKEL 28. SCHLIESSLICH
28.1 Inhalt und Geltungsbereich des Artikels 17 gelten entsprechend für den Selbständigen, sofern und soweit
auf die Qualifikation des Arbeitsverhältnisses des Selbständigen zugeschnitten.
28.2 Die Vermittlung eines Selbständigen kann vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
von fünf (5) Werktagen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Kündigungsfrist im
Auftragsbestätigung. Während der Kündigungsfrist ist der Auftraggeber verpflichtet, den Selbständigen gemäß den
die Arbeiten im üblichen Arbeitsrhythmus und gemäß dem A12 in Rechnung gestellten Tarif ausführen zu lassen
Um weiterhin den Personaldiensten gerecht zu werden.
28.3 Wenn der Selbständige rechtlich als Arbeitnehmer/Zeitarbeiter gilt, gelten die Bestimmungen des Kapitels 2
gelten vollumfänglich und gegebenenfalls auch rückwirkend für den Vertrag.
KAPITEL 4. ANWERBUNG UND AUSWAHL
29.1 A12 Personnel Services rekrutiert und wählt im Auftrag des Kunden einen oder mehrere Kandidaten aus. Absicht von
Dieser Auftrag dient dem Abschluss eines Arbeitsvertrags oder einer anderen Art von Arbeitsverhältnis (wie in
in Artikel 22 und/oder 27), zwischen dem Kunden und einem Kandidaten.
29.2 A12 Personnel Services ist in der Art und Weise, wie sie dem Kunden den Kandidaten vorstellt, völlig frei.
wählt aus. In diesem Zusammenhang ist A12 Personeelsdienstleistungen nicht verpflichtet, den Kandidaten persönliche oder geschäftliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
Referenzen anzufordern, um Informationen über den beruflichen Werdegang und/oder die persönliche Laufbahn zu sammeln
des Kandidaten. Auch wird A12 Personeelsdiensten keine Informationen aktiv sammeln über die
Behinderungsgeschichte und/oder aktueller Gesundheitszustand des Kandidaten.
29.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Daten ohne die Zustimmung von A12 Personeelsdienstleistungen in irgendeiner Weise zu verwenden.
Kandidaten an Dritte weiterzugeben oder Kandidaten Dritten vorzuschlagen. Wenn der Kunde eine Dienstleistung von A12 anfordert
Personnel Services stellt den nominierten Kandidaten innerhalb eines Jahres einer anderen Person, Firma oder
Institution, die zu einem Arbeitsvertrag mit diesem Kandidaten führt, oder eine andere Art von
Arbeitsverhältnis (wie in Artikel 22 und/oder 27 beschrieben), ist der Kunde verpflichtet, die
Entschädigung, wie in Artikel 22 beschrieben.
29.4 A12 Personnel Services übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Kandidaten bereitgestellten Informationen. A12
Personeelsdienstleistungen haftet daher nicht, wenn sich herausstellt, dass der Kandidat dem Auftraggeber falsche und/oder
unvollständige Angaben gemacht hat.
29.5 A12 Personnel Services haftet nicht für Mängel und/oder Schäden, die durch einen Kandidaten verursacht werden,
im weitesten Sinne des Wortes, wenn ein von A12 Personeeldiensten nominierter Kandidat sich entscheidet, nicht
ein Arbeitsverhältnis mit dem Kunden einzugehen oder beschließt, ein Arbeitsverhältnis mit dem Kunden einzugehen
(vorzeitig) beenden.
29.6 Um eine unrechtmäßige Diskriminierung, insbesondere aufgrund der Religion oder Weltanschauung, zu verhindern,
politischer Meinung, Geschlecht, Rasse, Alter, Familienstand, Nationalität oder aus irgendeinem anderen Grund, wird erfordern, dass
werden dem Kandidaten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und haben keinen Bezug zur Stelle,
werden genommen.
29.7 A12 Personeelsdienstleistungen wird alle Anstrengungen unternehmen, einen geeigneten Kandidaten zu finden, übernimmt jedoch keine Garantien.
über die Eignung des vorgeschlagenen Kandidaten. Der Kunde ist für die Überprüfung verantwortlich
der Referenzen des Kandidaten (einschließlich der Überprüfung der erhaltenen Diplome und dergleichen) und muss sich informieren
den Kandidaten vor der Einstellung von seiner Eignung zu überzeugen. A12
Personnel Services haftet nicht, wenn der Kandidat die Anforderungen oder Erwartungen nicht zu erfüllen scheint
vom Client.
29.8 Der Kunde verpflichtet sich, A12 Personeelsdienstleistungen darüber zu informieren, ob ein vorgeschlagener Kandidat
Zu- oder Absage, zum Beispiel durch eine Kopie des Arbeitsvertrags oder eines Absageschreibens.
29.9 Der Dienstantritt des Kandidaten im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst auch:
der Fall, dass ein Kandidat innerhalb eines Jahres nach der Vorstellung ein Arbeitsverhältnis eingeht und/oder, ob über Dritte oder nicht,
in irgendeiner Weise beim Kunden oder einem verbundenen Unternehmen beschäftigt ist, wozu auch gehört
Unter „Unternehmer“ ist ein Unternehmen zu verstehen, mit dem der Kunde eine Geschäftsbeziehung unterhält.
29.10 Erfolgt der von A12 Personeeldiensten durchgeführte Auftrag entweder gleichzeitig oder innerhalb eines Jahres nach dem
Ende davon, einen Arbeitsvertrag oder eine andere Art von Arbeitsverhältnis abzuschließen (wie zum Beispiel
gemäß Artikel 22 und/oder 27) mit dem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen, mit mehr Kandidaten
als im Auftrag vorgesehen, unabhängig von der Position, ist der Kunde für die Vergütung für die Rekrutierung verantwortlich und
Auswahl ist für jeden von ihm mit einem Kandidaten abgeschlossenen Arbeitsvertrag fällig bzw.
andere Art von Arbeitsverhältnis (wie in Artikel 22 und/oder 27 dargelegt).
29.11 Wenn der Auftrag auf Exklusivitätsbasis abgeschlossen wurde, darf der Kunde nicht
Besetzung der Stelle durch Dritte.
ARTIKEL 30. VERGÜTUNG FÜR ANWERBUNG UND AUSWAHL
30.1 Die vom Auftraggeber an A12 Personeelsdienstleistungen geschuldete Vergütung besteht aus einer festgelegten
vereinbarten Prozentsatz des dem Kandidaten angebotenen Vollzeit-Bruttojahresgehalts, wobei das Brutto
Das Jahresgehalt berechnet sich aus dem Gehalt zuzüglich Urlaubsgeld, dreizehntem Monat, Boni und anderen
Bezüge. Liegt ein anderes Vertragsverhältnis als ein Arbeitsvertrag vor, dann
Unter dem Bruttojahreseinkommen ist der voraussichtliche Jahresumsatz des Bewerbers zu verstehen.
30.2 Im Falle der Anwerbung und Auswahl ist die Gebühr nur dann fällig, wenn die Anwerbung und Auswahl dazu geführt hat,
einen Arbeitsvertrag oder eine andere Art von Arbeitsverhältnis (wie in Artikel 22 und/oder 27 dargelegt).
30.3 Die Rechnungsstellung für die Vergütung im Falle der Anwerbung und Auswahl erfolgt wie folgt: i) 50% nach Unterzeichnung des
Arbeitsvertrag und ii) 50 % nach Ablauf der im Arbeitsvertrag enthaltenen Probezeit. Wenn es
wenn ein anderes Arbeitsverhältnis ohne Probezeit vorliegt, dann gelten sofort 100%
von der Gebühr abgezogen.
30.4 Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit, entfallen 50 % der Vergütung.
Kunde belastet. Wenn der Kandidat nach Beendigung des Vertrags wieder einsteigt
Der Kunde ist angestellt oder es wird ein anderes Arbeitsverhältnis eingegangen (wie in Artikel
22 und/oder 27), werden die anderen 50 % der Gebühr dennoch dem Kunden in Rechnung gestellt.
30.5 Im Falle der Anwerbung und Auswahl werden alle Platzierungs- und Produktionskosten für Anzeigen, Reise- und
Die Unterbringungskosten des Kandidaten und die Kosten eines psychologischen Tests sowie alle weiteren Kosten pro memoria werden dem Kunden im Voraus, jedoch nach Zustimmung des Kunden, in Rechnung gestellt. Die Höhe von
Diese Kosten hängen unter anderem vom gewählten Medium und der Häufigkeit der Schaltung ab.
Tauben, November 2024